Am 17 Januar hat die Landesdirektion Sachsen im Sächsischen Amtsblatt eine Allgemeinverfügung veröffentlich nachdem im Zeitbereich vom 1. Februar 2019 bis 31. Dezember 2022 es ein Monitoring Programm für die AFB in Sachsen gibt. Sowohl für die Probenahme als auch die Untersuchung der Proben werden gegenüber dem Imker oder sonstigem Halter von Bienen keine Kosten erhoben.